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Installationen nach Nullung Schema III

ESTI-Weisung zur Sanierung von Installationen nach Nullung Schema III (ESTI-Weisung Nr. 225)

 

Was ist Nullung Schema III?
Installationen mit Nullung Schema III sind elektrische Niederspannungsinstallationen, bei welchen beim Endverbraucher mittels kurzer Brücke zwischen dem Nullleiter und dem Gehäuse eine Verbindung hergestellt wurde. Die Brücke kann auch innerhalb der Steckdose zwischen Nullleiter- und Schutzleiterkontakt bestehen. Es fehlt also ein separater Schutzleiter.

 

Wo liegt ist das Problem?

  • Bei Installationen mit Nullung Schema III können keine Fehlerstromschutzschalter eingesetzt werden

  • Bei Verwechslung der Drähte kann ein Gehäuse unter Spannung stehen 

  • Bei Unterbruch des Nulleiters (z.B. Leuchtenmontage durch Laie) können Gehäuse unter Spannung stehen

  • Solche Installationen dürfen seit 1985 nicht mehr installiert werden - heutigen Fachleuten fehlt das Wissen dazu

  • Vielfach sind bei diesen Installationen die Drähte noch Baumwolle isoliert 

  • Es können keine Isolationsmessungen welche dem Brandschutz dienen durchgeführt werden


Rechtliche Grundlage:

Gemäss dem Artikel 3 der NIV (Niederspannungsinstallationsverordnung) müssen elektrische Installationen nach den Anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert und in Stand gehalten und kontrolliert werden. Installationen dürfen keine Personen, Sachen oder Tiere gefährden.

Die Starkstromverordnung gemäss Artikel 1 Abs.2 sieht eien Sanierungspflicht für Starkstromanlagen in folgenden Fällen vor:

  • wenn sie vollständig umgebaut werden;

  • wenn sie in bedeutendem Mass verändert werden und die Erfüllung der Anforderungen weder unverhältnismässig ist noch die Sicherheit wesentlich beinträchtigt ist;

  • wenn sie für Mensch und Umwelt eine drohende Gefahr darstellt oder andere elektrische Anlagen in erheblichem Mass störende beeinflussen.

In diesen Fällen wird der Grundsatz des Besitzstandesschutz durchbrochen. Das bedeutet, dass sich ein Eigentümer nicht mehr darauf beruhen kann, dass seine Installationen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung dem Stand der Technik entsprach, sondern muss bei nächsterr Gelegenheit dafür sorgen, dass seine Installationen dem aktellen Stand der Technik angepasst werden.

 

Kontrollperiode:

Bei Installationen mit Nullung Schema III gilt für den ganzen Zählerstromkreis die verkürzte Kontrollperiode von 5 Jahren. Ziel ist es, ein rasche Sanierung dieser Installationen zu erreichen.

 

Verantwortung:

Belässt der Eigentümer eine Installation nach Nullung Schema III in Kenntnis der Tatsache, dass diese nicht mehr den Vorschriften von Art.3 bzw. 4 der NIV entspricht, trägt er insbesondere bei einem Unfall während des Betriebs die Konsequenzen in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht.

Wir als Kontrollorgan sind gehalten, die Eigentümer auf ihre Verantwortung hinzuweisen und geeignete Sanierungsmassnahmen zu empfehlen.

Link: ESTI-Weisung Nr.225 - Weisung zur Sanierungs von Installationen nach Nullung Schema III

LINK: VSEK - Merkblatt zu Verantwortlichkeit bei Installationen nach Nullung Schema III

 

Bild1 SchemaIII.png
ESTI 06/2019 SchemaIII.png

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