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Fehlerstrom Schutzeinrichtung (RCD)

Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)
 

Anwendung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung in bestehenden Installationen. Seit dem 1. Januar 2010 gilt in der Schweiz die überarbeitete Niederspannungs Installationsnorm (NIN 2010) im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) als Regel der Technik.
 

Art. 3 der NIV verlangt, dass die elektrischen Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, instand gehalten und kontrolliert werden müssen. Wie bereits bei vergangenen Anpassungen der NIN bedeutet dies, dass bei Neuinstallationen und Änderungen die aktuell gültige Norm zur Anwendung gelangt. NIN 4.1.1.3.3 fordert für freizügig verwendbare Steckdosen In ≤ 32 A als zusätzliche Schutzmassnahme die Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD) mit IDn ≤ 30 mA. In der Vergangenheit hat sich die Fehlerstrom- Schutzeinrichtung bestens bewährt, um Elektrounfälle zu vermeiden. Die Vorzüge von RCD-geschützten Elektroinstallationen sind in Fachkreisen bekannt und unbestritten.

Trotzdem wird insbesondere bei Änderungen und Erweiterungen mit Kosten argumentiert, um auf den Einbau einer Fehlerstrom- Schutzeinrichtung zu verzichten. Das primäre Ziel der NIV, nämlich der Schutz von Personen, Sachwerten und Nutztieren, ist in dieser Hinsicht höher zu werten.

 

Fazit
Bei Installationsänderungen und -anpassungen sind grundsätzlich die aktuellen Regeln der Technik zu beachten. In diesem Sinne sollen auch in bestehenden Installationen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen eingebaut werden, um den Sicherheitsstandard zu erhöhen und den Schutzzielen von NIV und NIN nachzukommen. Sinnvoll ist also, bei Eingriffen in bestehende Installationen die Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Der Einsatz von Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen sowie der Umbau von Installationen nach Nullung Sch III nach System TN-S helfen mit, schwere oder gar tödliche Unfälle zu vermeiden.

 

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