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Unabhängige Abnahmekontrollen

Übernimmt der Eigentümer vom Ersteller (Elektro-Installateur NIV Art. 9) eine elektrische Installation mit einer Kontrollperiode (NIV Anhang) von weniger als 20 Jahren (alle Objekte ausser Wohnungsbau), so veranlasst er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle (NIV Art. 35 Absatz 3) durch ein unabhängiges Kontrollorgan wie die Bänziger + Zollinger GmbH eines ist. (unabhängiges Kontrollorgan NIV Art. 26 u. 32). Nach dem wir, die Bänziger + Zollinger GmbH, die neue Installation kontrolliert haben und keine Mängel vorhanden sind, erstellen wir einen Sicherheitsnachweis, welcher der Eigentümer im Original erhält. Eine Kopie des Sicherheitsnachweises stellen wir dem Eigentümer der zuständigen Netzbetreiberin zu.

Sind Mängel vorhanden, erstellen wir einen Kontrollbericht, welchen wir dem Eigentümer mit einem Mängelbehebungsformular zustellen. Der Eigentümer übergibt dem Ersteller der Installation den Kontrollbericht mit dem Mängelbehebungsformular. Der Ersteller passt seine Installationen nach den Vorschriften der NIV und den Regeln der Technik an.

Nach dem wir vom Ersteller das korrekt ausgefüllte und unterzeichnete Mängelbehebungsformular erhalten haben, erstellen wir den Sicherheitsnachweis.

 

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